Peter Daniel Fritz
Ton- und Musikproduktion
Eventtechnik, Eventmanagement, Vertrieb TrigMic™

Neugasse 10
8200 Gleisdorf
0650/46 46 666
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www.studio66.at

UID: ATU61774146

Die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Peter D. Fritz (in weiterer Folge „Peter D. Fritz“ genannt) und deren Kunden. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote vom Peter D. Fritz erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn auf sie nicht vor jedem einzelnen Geschäftsfall nochmals ausdrücklich verwiesen wird. Allfällige Einkaufs- und Annahmebedingungen des Kunden haben keinen Vorrang vor diesen Bedingungen und verpflichten das Peter D. Fritz nur dann, wenn diese vom Peter D. Fritz in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen mit Mitarbeitern vom Peter D. Fritz erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn diese vom Peter D. Fritz schriftlich bestätigt wurden.

1. Auftragsgrundlagen:
Die für die Erstellung des Anbots notwendige Massenermittlung wurde nach bestem Wissen, auf Grundlage der Unterlagen, die vom Peter D. Fritz übergeben wurden, erstellt. Falls zum Zeitpunkt der Anbotserstellung bzw. des Vertragsabschlusses noch keine detaillierten Ausführungs- und/oder Bewehrungspläne vorhanden waren, wurden für die Erstellung des Anbotes Erfahrungswerte angenommen. Diese können jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen vom tatsächlichen Bedarf abweichen. Die Angebote vom Peter D. Fritz sind unverbindlich.

2. Nachträgliche Zusatzleistungen:
Allfällige vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt gewünschte, über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen bzw. Lieferungen stellen Zusatzleistungen dar, die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind. Ergibt sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschreibungen das Erfordernis einer Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges, so stellen solche Änderungen Zusatzleistungen dar. Dem Kunden steht es frei, solche Leistungen auch anderweitig zu beziehen bzw. erbringen zu lassen.

3. Preise:
Alle Angebote vom Peter D. Fritz wurden auf Grundlage der im Zeitpunkt der Anbotserstellung gültigen Einkaufspreise erstellt. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Peter D. Fritz berechtigt, eingetretene Erhöhungen zusätzlich zu verrechnen. Dieses Recht steht dem Peter D. Fritz auch dann zu, wenn Festpreise vereinbart wurden und die Lieferung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, erst später als vereinbart möglich war. Änderungen des Umsatzsteuersatzes sind immer preisberichtigt anzuwenden.

4. Lieferung – Zustellung - Entladung:
Die gegenständlichen Preise wurden unter der Annahme kalkuliert, dass die Zufahrt mit schweren Lastzügen bis 40 to Gesamtgewicht befahrbar ist. Eventuelle Mehrkosten wegen schlechter Befahrbarkeit oder Verzögerungen bei der Anlieferung oder Entladung gehen zu Lasten des Kunden. Für Schäden an der Zufahrtsstraße, die durch normales Befahren entstehen, übernimmt das Peter D. Fritz keine Haftung und ist nicht ersatzpflichtig. Das Peter D. Fritz ist stets bemüht, ihre Lieferungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen pünktlich durchzuführen. Um dies gewährleisten zu können, ist vom Kunden der gewünschte Liefertermin der Waren und Geräte mindestens zwei Tage im Voraus vom Peter D. Fritz bekannt zu geben. Bei Direktlieferungen durch Vorlieferanten vom Peter D. Fritz können sich diese Fristen erheblich verlängern. Der Kunde kann aus einer Lieferverzögerung keinerlei Ansprüche gegen das Peter D. Fritz geltend machen, selbst wenn diese ein Verschulden am Verzug treffen würde.

5. Kosten der Zustellung:
5.1. Zustellungen werden, wenn nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand (Fahrtzeit + Be- und Entladezeit) mit den Einheitspreisen vom Peter D. Fritz verrechnet.
Der An- und Rücktransport von Mietgeräten und Paletten wird immer nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet.

6. Waren- bzw. Geräteübernahme:
Um die gelieferten Waren ordnungsgemäß übergeben zu können, muss der Kunde bei Anlieferung anwesend sein. Ist weder der Kunde noch ein Vertreter anwesend um die Lieferung entgegenzunehmen, hat der Kunde die Mehrkosten für eine etwaige neuerliche Anlieferung zu tragen. Der Kunden ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder die beigestellten Geräte sowohl mengenmäßig, als auch hinsichtlich ihrer Qualität direkt bei Übernahme zu prüfen. Entsprechen eine gelieferte Ware oder ein Gerät nicht den gewöhnlich bedungenen Anforderungen, so ist dies am Lieferschein zu vermerken. Eine Ware, die nicht entspricht, darf nicht verarbeitet werden, um vom Peter D. Fritz die Möglichkeit einzuräumen, diese gegen ordnungsgemäße Ware auszutauschen. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel binnen drei Tagen ab Anlieferung schriftlich gerügt werden.

7. Warenrücknahme - Umtausch:
Rücknahme bzw. Umtausch (außerhalb der Gewährleistungsverpflichtung vom Peter D. Fritz) ist generell nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Lagerwaren ist eine Rücknahme grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt und frei von Beschädigungen ist. Für die Abwicklung der gesamten Manipulation wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12 % des verrechneten Warenwertes in Rechnung gestellt. Allfällig entstandene Transportkosten (Fahrtzeit + Be- und Entladezeit) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gutschriften werden nur aufgrund eines vom Peter D. Fritz unterschriebenen Retourscheines ausgestellt und haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Gutschriften können nur in Form eines Warenbezuges eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

8. Gewährleistung - Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr jeweils ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist endet jedenfalls mit Betriebsschließung bzw. Betriebsstilllegung vom Peter D. Fritz, auch wenn diese innerhalb der verkürzten Gewährleistungsfrist erfolgen sollte. Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendungshinweise der einzelnen Produkte zu beachten und bei Zweifeln die Stellungnahme vom Peter D. Fritz einzuholen. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft und ist die gelieferte Ware mangelhaft oder es zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, ist das Peter D. Fritz berechtigt, vor Aufhebung des Vertrages bzw. vor Preisminderung die mangelhafte
Ware auszutauschen oder zu verbessern. Bei Auftreten von Mängeln ist das Peter D. Fritz binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit begründet schriftlich zu unterrichten und ist dieser die Gelegenheit zur Verbesserung bzw. Beseitigung der Mängel zu geben.
Für Unternehmer als Kunden wird die Beweislastumkehr gem. § 924 Satz 2 ABGB ausdrücklich ausgeschlossen. Unterlässt der Kunde die fristgerechten Mängelanzeigen, kann er die in § 377 Abs. 2 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend machen. Das Peter D. Fritz gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die folgenden Haftungsbeschränkungen werden vereinbart: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vom Peter D. Fritz zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht bei Schäden an das Peter D. Fritz zur Bearbeitung übergebenen Sachen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen vom Peter D. Fritz sowie für deren Zulieferer. Die Haftung vom Peter D. Fritz endet jedenfalls mit Betriebsschließung bzw. Betriebsstilllegung.

9. Mietgeräte
Mietgeräte sind Eigentum vom Peter D. Fritz und gehen durch die Miete in die Gewahrsame des Kunden über. Dies bedeutet, dass der Kunde für Beschädigungen (ausgenommen normale Abnutzung), Verlust und Diebstahl haftet. Nicht retournierte Geräte werden zum Neupreis verrechnet. Werden Geräte ungereinigt retourniert, erfolgt die Reinigung durch das Peter D. Fritz. Dadurch entstehende Kosten werden zusätzlich zur Miete in Rechnung gestellt. Die Miete endet erst, wenn die Geräte wieder vom Peter D. Fritz übernommen wurden. Nachträgliche Entgeltreduktion wegen Nichtnutzung der Geräte ist nicht möglich, da das Peter D. Fritz über diese Geräte in diesem Zeitraum nicht verfügen kann.

10. Sonderleistungen:
Bei Lieferungen gibt es je nach Bedarf eine Vielzahl von möglichen Sonderleistungen. Diese können der beiliegenden Liste entnommen werden. Bei Lieferungen verstehen sich die Preise frei zugestellt. Mehrkosten fallen auch an, wenn die vorgesehene Entladezeit von einer halben Stunde überschritten wird.
11. Abrechnung:
Wenn nicht anders vereinbart, werden die tatsächlich gelieferten Waren laut Lieferscheinen oder sonstigen Aufzeichnungen abgerechnet. Bei einem Warenbezug auf Lieferschein unter einem Wert von € 50,- + 20 % USt wird ein Kleinfakturenzuschlag von € 8,- + 20 % USt verrechnet.

12. Zahlung:
Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung mit Warenübergabe ohne Abzug fällig. Wurden Skontovereinbarungen getroffen, so wird ausdrücklich festgehalten, dass Skonti nur dann in Abzug gebracht werden dürfen, wenn sämtliche Rechnungen vollständig, innerhalb der Skontofrist bezahlt wurden. Damit Zahlungen buchhalterisch richtig zugeordnet werden können, wird empfohlen, bei den Überweisungen die Rechnungs- und Kundennummer anzugeben, auf die sich die Zahlung bezieht. Wird dies unterlassen, gilt als vereinbart, dass die geleistete Zahlung immer für die älteste, noch offene Forderung samt allen eventuellen Nebenkosten angerechnet wird. Bei nicht zeitgerechter Bezahlung werden bei Verbrauchergeschäften Verzugszinsen iHv 5 % über dem Basiszinssatz vereinbart. Bei Unternehmern als Kunden werden Verzugszinsen gemäß § 352 UGB in Rechnung gestellt. Das Peter D. Fritz behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. Die Verzugszinsen beginnen auch ohne Einmahnung durch das Peter D. Fritz zu laufen. Erforderliche Bearbeitungskosten werden getrennt in Rechnung gestellt. Als Datum der Zahlung gilt jener Tag, an dem der Betrag auf dem Konto vom Peter D. Fritz bei der Volksbank Gleisdorf IBAN: AT204232030639300002, BIC: VBOEATWWWEI gutgeschrieben wird. Weicht eine Zahlung vom Rechnungsbetrag ab, so sind bei der Zahlung die Gründe hierfür bekannt zu geben. Werden binnen drei Monaten ab Übermittlung der Rechnung keine schriftlichen Einwendungen durch den Kunden erhoben, gilt die Rechnung in voller Höhe als anerkannt. Unterlassene Zahlung oder Minderzahlung gelten nicht als Einwendungen. Sind im Zeitpunkt der Fälligkeit von Rechnungen noch Punkte strittig, so wird ausdrücklich vereinbart, dass der unbestrittene Teil der Forderung nicht zurückbehalten werden darf. Sollten vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden alle Forderungen sofort fällig und ist das Peter D. Fritz berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ebenso hat das Peter D. Fritz das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bei Nichterhalt der anteiligen Zahlungen die Abwicklung der noch laufenden Aufträge einzustellen. So der Kunde Unternehmer ist, steht diesem das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch das Peter D. Fritz anerkannt wurden. So der Kunde Unternehmer ist, steht diesem kein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises zu.

13. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche vom Peter D. Fritz gelieferten Waren und Geräte bleiben bis zur völligen Tilgung aller gegenüber vom Peter D. Fritz bestehenden finanziellen Verpflichtungen samt Zinsen und Kosten Eigentum vom Peter D. Fritz. Der Kunde hat das Peter D. Fritz unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Waren und Geräte zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Waren und Geräte. Einen Besitzwechsel der Waren und Geräte sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde vom Peter D. Fritz ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat vom Peter D. Fritz alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Waren und Geräte entstehen.
Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt vom Peter D. Fritz bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags zuzüglich der Kosten allfälliger Forderungseintreibungen aus der jeweiligen Lieferung ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Das Peter D. Fritz nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Das Peter D. Fritz behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Erfolgt eine Verarbeitung der Waren, so erwirbt das Peter D. Fritz an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Peter D. Fritz gelieferten Waren. Dasselbe gilt, wenn die Waren mit anderen, vom Peter D. Fritz nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt werden.

14. Vertragsrücktritt–Belehrung nach Konsumentenschutzgesetz:
Wurde der Vertrag weder vom Kunden angebahnt, noch in den Räumlichkeiten vom Peter D. Fritz abgeschlossen, so hat der Kunde, so dieser Verbraucher im Sinne des KSchG ist, das Recht, innerhalb einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht jedoch nicht, falls die Lieferung sofort zu erbringen ist. Erfüllt der Kunde - aus welchem Grund auch immer - den Vertrag ganz oder teilweise nicht, ist das Peter D. Fritz berechtigt, unter Setzung einer einwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und wahlweise entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens sowie des entgangenen Gewinns oder einen pauschalen Schadenersatzbetrag in der Höhe von 10 % des Endpreises zu fordern. Der Vertragsrücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

15. Geltendes Recht, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen. Es wird ausdrücklich inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
Außer im Falle eines Verbrauchergeschäftes wird zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ausschließlich das dem Sitz vom Peter D. Fritz sachlich zuständige Gericht für zuständig vereinbart.

16. Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.